Sie haben vor in Dänemark zu heiraten und anschließend die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen?
Wir Übernehmen alle organisatorischen Angelegenheiten, von Terminvereinbarung, Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen, Hotelbuchung, Reiseplanung und anschließend die Anerkennung Ihrer Ehe in Deutschland.
Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Eheregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen, solange Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft besteht.
In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld. Beim Kindergeld handelt es sich um eine Leistung, die nur auf Antrag gewährt wird.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht.
Sie möchten Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Bereits unmittelbar nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Platz bei uns vorzumerken.
Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit, sofern sie ihr Kind selbst betreuen. Der Anspruch besteht gegenüber der*dem Arbeitgeber*in. Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre, wobei jedes Elternteil pro Kind einen eigenen Anspruch auf Elternzeit hat. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Inanspruchnahme. Die Elternzeit ist sieben Wochen vor deren Beginn bei der*dem Arbeitgeber*in anzumelden. In Ausnahmefällen ist eine kürzere Frist zulässig.
Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf.
Elterngeldberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen, Beamte, Selbständige, Studierende und Auszubildende.
Bspl.: Wir prüfen Ihr Anschreiben von verschiedenen Ämtern, Versicherungen oder Vermieter und beantworten diese für Sie.
*Dieses Angebot gilt ausschließlich nur für Korrespondenz; keine Anträge.