Bagheri Consulting

Kfz-Angelegenheiten

Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate gültig. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Dies gilt für sogenannte Drittstaaten-Führerscheine aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.

Während der ersten sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden, sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.

Das Anwohnerparken in Köln gilt für alle Einwohner*innen Kölns, die hier ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen.

Die Zulassung eines Kfz hat in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Kfz-Besitzers zu erfolgen.

Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?

Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden muss.

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Wir prüfen anhand Ihrer Fahrzeugscheindaten die für Sie beste Kfz-Versicherung. Wenn Sie anschließend Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, übernehmen wir alle erforderlichen Schritte für Sie.

Wir vereinbaren gerne für Sie jegliche Termine beim technischen Überwachungsverein, z.B. für die KFZ-Hauptuntersuchung.

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*Dieses Angebot gilt ausschließlich nur für Korrespondenz; keine Anträge.